Durch die Zusatzqualifikation zum Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie wird die Krankheitsdiagnose durch eine umfangreiche Befunderhebung und Beratung vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diagnose, Rezept und Therapie finden unter einem Dach statt.
Ist die Befundlage unklar, wird der Patient von einem Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie zu einem Facharzt weitergeleitet, um das Beschwerdebild weiter abzuklären.
Welche Vorteile haben Sie als Patient?
- keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
- Behandlung ohne ärztliche Verordnung
- ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
- keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der Behandlungen
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Diese Therapieform wird ohne ärztliche Verordnung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung werden die Kosten erstattet. Die Rechnungen des Heilpraktikers auf dem Gebiet der Physiotherapie können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).
Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne Leistungen des sektoralen Heilpraktiker in Anspruch nehmen?
Viele Krankenkassen bieten Ihren Mitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen des Heilpraktikers auf dem Gebiet der Physiotherapie mit abdecken. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!